 |
| Die Karte ist persönlich und unübertragbar. An der dafür auf der Rückseite der Karte vorgesehenen Stelle trägt der Benutzer seinen Namen und das Datum ein, ab dem er die Karte verwendet. |
 |
| Haben Sie die Madrid Card Niños und den Guide zur Madrid Card Niños immer bei sich, denn Sie müssen sie auf Verlangen im jeweiligen Museum, Palast, Monument oder sonstigen Mitglied des Programms vorzeigen. |
 |
| Die Karte wird in dem Augenblick aktiviert, in dem sie zum ersten Mal in eines der Lesegeräte eingeführt wird, mit denen die an das Programm Madrid Card angeschlossenen Einrichtungen und Unternehmen ausgestattet sind. |
 |
| Sie können Madrid Cards Niños mit einer Gültigkeitsdauer von 72 Stunden erwerben. Die 72-Stunden-Karte ist ab dem Zeitpunkt der Aktivierung 72 Stunden lang
gültig. |
 |
| Die Karte berechtigt zum einmaligen Besuch der Dauerausstellung der betreffenden Museen und Denkmäler. Wechselausstellungen sind nicht immer im Preis inbegriffen. Vergewissern Sie sich, dass die Ausstellungen bzw. Gebäude nicht aus irgendeinem Grund geschlossen sind. Es empfiehlt sich außerdem, sich während der Sommermonate (21. Juni bis 21. September) über die Öffnungszeiten zu. |
 |
| Um in Geschäften und anderen Einrichtungen in den Genuss der Nachlässe zu kommen, muss der Benutzer Folgendes berücksichtigen: |
 |
| · |
Die Nachlässe finden unabhängig der Zahlungsweise (in bar, mit Kreditkarte oder Reisescheck) Anwendung, können aber nicht mit anderen, sonst bestehenden Nachlässen kombiniert werden. Sollte es Schlussverkäufe oder sonstige besondere Nachlässe geben, ist das Geschäft nicht verpflichtet, einen zusätzlichen Nachlass zu gewähren. |
 |
| · |
Damit der Benutzer den Nachlass erhält, muss er vor dem Zahlen die Karte und gegebenenfalls das Ticket vorzeigen, das sich in der Broschüre auf der der angeschlossenen Einrichtung entsprechenden Seite befindet. Sollte es sich um ein Restaurant handeln, muss man den Nachlass bei Verlangen der Rechnung fordern. |
 |
| · |
Wenn der Madrid Card Benutzer nicht aus einem Land der EU stammt, kann er die
Mehrwertsteuer seiner Einkäufe zurückfordern, indem er bei Verlassen des Landes das dementsprechende Zollformular ausfüllt. |
 |
| Setzen Sie sich bitte mit uns in Verbindung, wenn Sie Fragen haben oder nähere Informationen benötigen. |
 |